Jede Untersuchung beginnt mit Ihrer Geschichte: Wir besprechen Beschwerden, bisherige Behandlungen und Ihre Erwartungen.
Der Befund als Grundlage
Wir untersuchen die betroffene Region und beurteilen Beweglichkeit, Funktion und schmerzhafte Strukturen. Daraus ergibt sich, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
Digitales Röntgen
In unserer Praxis können Röntgenuntersuchungen in digitaler Form durchgeführt werden. Die Röntgenbilder müssen nach der Aufnahme nicht entwickelt werden und stehen unmittelbar digital zur Verfügung. Sie können bei Bedarf digital nachbearbeitet werden. Röntgenaufnahmen dienen insbesondere der Beurteilung knöcherner Strukturen. Wegen der Strahlenexposition erfolgt die Untersuchung bei entsprechender medizinischer Indikation. Informieren Sie uns vorab über eine mögliche Schwangerschaft.
Ultraschall
Die Ultraschalldiagnostik oder Sonographie dient in der Orthopädie der Beurteilung von Gelenken, Muskeln und Sehnen. Je nach Fragestellung können beispielsweise Gelenkschwellungen, Veränderungen an Sehnen oder Schleimbeuteln sowie Muskelverletzungen untersucht werden. Ein Gelenk kann auch unter Bewegung beurteilt werden. Das Verfahren arbeitet mit Schallwellen und ohne ionisierende Strahlung. Nicht jede Struktur und Erkrankung lässt sich damit ausreichend beurteilen.
Gemeinsam planen
Wir erklären Ihnen die Ergebnisse und besprechen geeignete Behandlungsmöglichkeiten. Vorhandene MRT- oder CT-Befunde bringen Sie bitte zu Ihrem Termin mit.
Kosten und Erstattung
Ob und in welchem Umfang Behandlungskosten übernommen oder erstattet werden, hängt unter anderem von der Diagnose, dem konkreten Verfahren, Ihrem Versicherungsstatus und den jeweiligen Leistungsbedingungen ab. Wir besprechen den vorgesehenen Kostenweg mit Ihnen vor Behandlungsbeginn.
Privat versichert und beihilfeberechtigt
Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und gegebenenfalls den Beihilfevorschriften. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang die geplanten Leistungen erstattungsfähig sind. Auf Wunsch erhalten Sie dafür einen Kostenvoranschlag.
Gesetzlich versichert
Wir prüfen vor Behandlungsbeginn, ob die geplante Leistung in Ihrem Fall im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden kann.
Kosten vorab klären
Privatärztliche Leistungen und vereinbarte Selbstzahlerleistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Wir informieren Sie vor Behandlungsbeginn über die voraussichtlichen Kosten. Für eine privat zu zahlende Behandlung gesetzlich Versicherter schließen wir im Vorhinein eine schriftliche Vereinbarung ab. Soweit Kosten nicht erstattet werden, sind diese von Ihnen zu tragen.
Kosteninformationen im Überblick






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