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Dr. Puhlvers – Orthopädie und UnfallchirurgieTermin vereinbaren
Praxis Dr. Puhlvers

Kosten und Erstattung

Stand: 17. Oktober 2026

Kostenübernahme individuell klären

Ob und in welchem Umfang Behandlungskosten übernommen oder erstattet werden, hängt unter anderem von der Diagnose, dem konkreten Verfahren, Ihrem Versicherungsstatus und den jeweiligen Leistungsbedingungen ab. Wir besprechen den vorgesehenen Kostenweg mit Ihnen vor Behandlungsbeginn.

Privat versichert und beihilfeberechtigt

Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und gegebenenfalls den Beihilfevorschriften. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang die geplanten Leistungen erstattungsfähig sind. Auf Wunsch erhalten Sie dafür einen Kostenvoranschlag.

Gesetzlich versichert

Wir prüfen vor Behandlungsbeginn, ob die geplante Leistung in Ihrem Fall im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden kann.

Kosten vorab klären

Privatärztliche Leistungen und vereinbarte Selbstzahlerleistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Wir informieren Sie vor Behandlungsbeginn über die voraussichtlichen Kosten. Für eine privat zu zahlende Behandlung gesetzlich Versicherter schließen wir im Vorhinein eine schriftliche Vereinbarung ab. Soweit Kosten nicht erstattet werden, sind diese von Ihnen zu tragen.

Stoßwelle, Akupunktur und weitere Behandlungen

Die Hinweise gelten für alle auf dieser Website beschriebenen Diagnose- und Therapieverfahren. Die jeweilige Therapieseite ergänzt Besonderheiten. Aus dem Angebot einer Leistung ergibt sich weder eine Erstattungszusage noch ein pauschaler Ausschluss einer Kostenübernahme.

Für die fokussierte und die radiale Stoßwellentherapie ist die Erstattungsfähigkeit jeweils anhand der Diagnose und des vorgesehenen Verfahrens zu prüfen. Bei Fersenschmerzen durch eine plantare Fasziitis kann eine gesetzliche Kassenleistung unter den besonderen Richtlinienvoraussetzungen infrage kommen. Ob diese bei Ihnen erfüllt sind, klären wir vor der Behandlung.

Bei Körperakupunktur wegen chronischer Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder chronischer Kniegelenkschmerzen durch Gonarthrose kann eine gesetzliche Kassenleistung unter den besonderen Richtlinienvoraussetzungen infrage kommen. Ob diese bei Ihnen erfüllt sind, klären wir vor der Behandlung.

Vor Ihrer Entscheidung

Ein Kostenvoranschlag hilft bei der vorherigen Klärung mit Ihrem Kostenträger. Eine dort gegebenenfalls erforderliche Genehmigung sollte vor Behandlungsbeginn vorliegen. Die Kostenauskunft der Praxis ersetzt die Prüfung durch Ihre Versicherung oder Beihilfestelle nicht. Ihr gesetzlicher Versicherungsstatus bleibt durch eine vereinbarte Selbstzahlerleistung unverändert.

Terminabsage und Ausfallhonorar

Bitte sagen Sie einen vereinbarten Termin mindestens 24 Stunden vorher ab. Die Absage ist telefonisch bei unserer Anmeldung, schriftlich, per E-Mail an info@praxis-puhlvers.de oder über die Terminverwaltung in Doctolib möglich.

Die Hinweise zu reservierten Terminen und der vorgesehenen Ausfallhonorarregelung finden Sie unter Terminabsage & Ausfallhonorar.

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