Die Radiofrequenztherapie beziehungsweise Radiofrequenzablation (RFA), auch Denervierung oder Thermokoagulation genannt, wird bei ausgewählten chronischen Schmerzen ausgehend von den kleinen Wirbelgelenken (Facettengelenken) eingesetzt.
Wie läuft die Behandlung ab?
Unter örtlicher Betäubung und Bildwandlerkontrolle werden bestimmte schmerzleitende Nervenäste mit einer Nadelelektrode durch hochfrequenten Strom gezielt erhitzt. Ob dieses Verfahren für Sie geeignet ist, wird nach Untersuchung und gegebenenfalls ergänzender Diagnostik entschieden.
Kosten und Erstattung
Ob und in welchem Umfang Behandlungskosten übernommen oder erstattet werden, hängt unter anderem von der Diagnose, dem konkreten Verfahren, Ihrem Versicherungsstatus und den jeweiligen Leistungsbedingungen ab. Wir besprechen den vorgesehenen Kostenweg mit Ihnen vor Behandlungsbeginn.
Privat versichert und beihilfeberechtigt
Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und gegebenenfalls den Beihilfevorschriften. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang die geplanten Leistungen erstattungsfähig sind. Auf Wunsch erhalten Sie dafür einen Kostenvoranschlag.
Gesetzlich versichert
Wir prüfen vor Behandlungsbeginn, ob die geplante Leistung in Ihrem Fall im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden kann. Für die in unserer Praxis angebotene Radiofrequenztherapie ist eine Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte nur im Rahmen eines passenden Selektivvertrags (besonderen Versorgungsvertrags) möglich. Ob Ihre Krankenkasse teilnimmt und die vertraglichen Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, klären wir vorab mit Ihrer Krankenkasse.
Kosten vorab klären
Privatärztliche Leistungen und vereinbarte Selbstzahlerleistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Wir informieren Sie vor Behandlungsbeginn über die voraussichtlichen Kosten. Für eine privat zu zahlende Behandlung gesetzlich Versicherter schließen wir im Vorhinein eine schriftliche Vereinbarung ab. Soweit Kosten nicht erstattet werden, sind diese von Ihnen zu tragen.
Kosten und Erstattung im Überblick ↗
Termin vereinbaren