Nach einer ausführlichen orthopädischen Untersuchung und der Inspektion Ihrer Schuhe und gegebenenfalls vorhandener Einlagen wird eine passende Versorgung besprochen. Bei Bedarf erfolgt die Abstimmung mit der Orthopädieschuhtechnik.
Wie läuft die Behandlung ab?
Zum Versorgungsspektrum zählen orthopädische Maßschuhe, Schuhzurichtungen, Orthesen, Bandagen und Einlagen. Welche Versorgung sinnvoll ist, richtet sich nach Befund, Alltag und Anforderungen an das Schuhwerk.
Kosten und Erstattung
Ob und in welchem Umfang Behandlungskosten übernommen oder erstattet werden, hängt unter anderem von der Diagnose, dem konkreten Verfahren, Ihrem Versicherungsstatus und den jeweiligen Leistungsbedingungen ab. Wir besprechen den vorgesehenen Kostenweg mit Ihnen vor Behandlungsbeginn.
Privat versichert und beihilfeberechtigt
Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und gegebenenfalls den Beihilfevorschriften. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang die geplanten Leistungen erstattungsfähig sind. Auf Wunsch erhalten Sie dafür einen Kostenvoranschlag.
Gesetzlich versichert
Wir prüfen vor Behandlungsbeginn, ob die geplante Leistung in Ihrem Fall im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden kann.
Kosten vorab klären
Privatärztliche Leistungen und vereinbarte Selbstzahlerleistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Wir informieren Sie vor Behandlungsbeginn über die voraussichtlichen Kosten. Für eine privat zu zahlende Behandlung gesetzlich Versicherter schließen wir im Vorhinein eine schriftliche Vereinbarung ab. Soweit Kosten nicht erstattet werden, sind diese von Ihnen zu tragen.
Ärztliche Verordnung und Hilfsmittelversorgung sind zu unterscheiden. Mögliche Zuzahlungen oder Mehrkosten für ein Hilfsmittel klären Sie bitte vorab mit dem versorgenden Anbieter und Ihrer Versicherung. Die Abrechnung des Hilfsmittellieferanten richtet sich nicht nach der ärztlichen GOÄ.
Kosten und Erstattung im Überblick ↗
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