Die extrakorporale Stoßwellentherapie ist ein von außen angewendetes Verfahren. Dabei werden Stoß- beziehungsweise Druckwellen auf eine ausgewählte Körperregion gerichtet. In unserer Praxis kommen fokussierte und radiale Verfahren zum Einsatz.
Wie läuft die Behandlung ab?
Die fokussierte Stoßwelle bündelt die Energie auf einen Zielbereich. Die radiale Anwendung breitet sich flächenhafter aus und wird vor allem für oberflächliche Bereiche eingesetzt. Welches Verfahren infrage kommt, wird anhand Ihrer Diagnose entschieden. Die betroffene Stelle wird lokalisiert; Intensität, Anzahl und Abstand der Sitzungen werden individuell festgelegt.
Kosten und Erstattung
Ob und in welchem Umfang Behandlungskosten übernommen oder erstattet werden, hängt unter anderem von der Diagnose, dem konkreten Verfahren, Ihrem Versicherungsstatus und den jeweiligen Leistungsbedingungen ab. Wir besprechen den vorgesehenen Kostenweg mit Ihnen vor Behandlungsbeginn.
Privat versichert und beihilfeberechtigt
Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und gegebenenfalls den Beihilfevorschriften. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang die geplanten Leistungen erstattungsfähig sind. Auf Wunsch erhalten Sie dafür einen Kostenvoranschlag.
Gesetzlich versichert
Wir prüfen vor Behandlungsbeginn, ob die geplante Leistung in Ihrem Fall im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden kann.
Kosten vorab klären
Privatärztliche Leistungen und vereinbarte Selbstzahlerleistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Wir informieren Sie vor Behandlungsbeginn über die voraussichtlichen Kosten. Für eine privat zu zahlende Behandlung gesetzlich Versicherter schließen wir im Vorhinein eine schriftliche Vereinbarung ab. Soweit Kosten nicht erstattet werden, sind diese von Ihnen zu tragen.
Für die fokussierte und die radiale Stoßwellentherapie ist die Erstattungsfähigkeit jeweils anhand der Diagnose und des vorgesehenen Verfahrens zu prüfen. Bei Fersenschmerzen durch eine plantare Fasziitis kann eine gesetzliche Kassenleistung unter den besonderen Richtlinienvoraussetzungen infrage kommen. Ob diese bei Ihnen erfüllt sind, klären wir vor der Behandlung.
Kosten und Erstattung im Überblick ↗


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